26.07.2026 - 01.08.2026
Gelände des LKV Niedersachsen e. V.
DKV-Weg 17-19
31536 Mardorf
Deutsche Meisterschaften
International Canoe
TAIFUN & TAIFUN-JUGEND
Euro-Cup
International Canoe
26.07.2026 – 01.08.2026
Gelände des LKV Niedersachsen e. V.
DKV-Weg 17–19 · 31536 Neustadt/Mardorf
Veranstalter und Organisation
Austragungsort
Gelände des Landes-Kanu-Verbandes Niedersachsen e. V.
DKV-Weg 17–19, 31536 Mardorf
Kontakt bei Fragen:
Birgit Altvater
Mail: kanusegeln@kanu-niedersachsen.de
Tel: 0157 85037313
Wettfahrten
Rahmenprogramm
Regattadaten
Meldung
Meldungen zur Regatta erfolgen ausschließlich online über Manage2Sail.
WVStM e. V., Fischerweg 67, 31515 Wunstorf
Meldeschluss: Sonntag, 5. Juli 2026
Meldegeld
Die Meldung verpflichtet zur Zahlung und wird erst mit Eingang des Meldegeldes gültig.
Meldegeldkonto:
WVStM – Volksbank Nienburg
IBAN: DE256900091010565400 · BIC: GENDEF1NIN
Bei der Überweisung bitte vollständige Angabe von Name, Bootsklasse, Segelnummer und Kennzahl „20“.
Registrierung
Die persönliche Registrierung erfolgt im Regattabüro auf dem Gelände des Landes-Kanu-Verbandes Niedersachsen e. V. zu folgenden Zeiten:
Registrierung:
Bei der Registrierung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Der Veranstalter behält sich vor, weitere für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Nachweise zu prüfen.
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Boote der Klassen IC, Taifun und Taifun-Jugend.
Teilnehmer müssen Mitglied im DKV sein, ein Nachweis der Mitgliedschaft ist vorzulegen.
Ausländische Teilnehmer müssen Mitglied eines nationalen ICF-Mitgliedsverbandes sein.
Ruderführung:
Der verantwortliche Schiffsführer muss einen gültigen Befähigungsnachweis besitzen (amtlicher Führerschein, DSV-Führerschein, Sportsegelschein oder Jüngstensegelschein).
Vermessung:
Es finden Kontrollvermessungen und Ausrüstungskontrollen statt, jedoch keine Erstvermessungen.
Gültige Vermessungspapiere sind bereitzuhalten.
Wettfahrtregeln:
Es gelten die Wettfahrtregeln von World Sailing (neueste Ausgabe), die Wettkampfbestimmungen Kanusegeln des DKV, die Klassenregeln sowie diese Ausschreibung und die Segelanweisungen. Änderungen vorbehalten.
Segelanweisungen:
Die Segelanweisungen werden spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf Manage2Sail veröffentlicht.
Während der Veranstaltung werden sie zusätzlich am offiziellen Mitteilungsboard am Regattabüro ausgehängt.
Kommunikation / Offizielle Bekanntmachungen:
Offizielle Bekanntmachungen erfolgen über Manage2Sail sowie durch Aushang am offiziellen Mitteilungsboard am Regattabüro.
Beide Kommunikationswege sind gleichwertig und verbindlich.
Teilnehmer sind verpflichtet, sich regelmäßig über Bekanntmachungen zu informieren.
Wertungssystem:
Low-Point-System.
Ab fünf gültigen Wettfahrten ein Streicher, ab acht gültigen Wettfahrten zwei Streicher.
Preise:
DKV-Meisternadeln in Gold, Silber und Bronze.
Preise für das erste Drittel der Platzierten für alle Klassen.
Wanderpreise und Erinnerungsgaben.
Preise und Pokale werden nicht nachgeschickt.
Versicherung:
Jedes teilnehmende Boot muss haftpflichtversichert sein (mind. 3.000.000 € Deckungssumme je Schadensfall).
Unterkunft und Verpflegung:
Gemeinschaftsverpflegung nach Anmeldung und Vorauszahlung (Frühstück und warmes Abendessen).
Beginn: 26. Juli 2026 (Abendessen) · Ende: 1. August 2026 (Frühstück)
Unterkunftsmöglichkeiten inkl. der Verpflegung für Camper, Wohnwagen und Zelte stehen zur Verfügung:
Optional: Unterkunft im Walter-Künne-Heim
Die Unterkunft und Verpflegung wird über die Webseite unter www.ic-taifun.de/regatta_list.php gebucht.
Liegeplätze:
Boote müssen an Land oder im Hafen auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
HAFTUNGSBEGRENZUNG
Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen.
MEDIENRECHTE
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z. B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien sowie soziale Netzwerke.
Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
DATENSCHUTZ
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Vereinszugehörigkeit, Bootsdaten) zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung).
Die erhobenen Daten werden insbesondere verwendet für:
Im Rahmen der Veranstaltung können personenbezogene Daten, insbesondere Name, Verein, Bootsklasse und Platzierung, in Start- und Ergebnislisten veröffentlicht sowie an Verbände (z. B. Deutscher Kanu-Verband e. V.) zur Auswertung und Ranglistenführung weitergegeben werden.
Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Veranstaltung und die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Mit der Meldung zur Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer mit der beschriebenen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.