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Deutsche Meisterschaften
IC, TAIFUN & TAIFUN-JUGEND
Euro-Cup IC

26.07.2026 - 01.08.2026

Gelände des LKV Niedersachsen e. V.
DKV-Weg 17-19
31536 Mardorf

Ausschreibung

Deutsche Meisterschaften IC, TAIFUN & TAIFUN-JUGEND – Euro-Cup IC
26. Juli – 1. August 2026 / Steinhuder Meer

  • Veranstalter: Deutscher Kanu-Verband e. V.
  • Ausrichter: Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e. V.
  • Durchführung: Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e. V. in Zusammenarbeit mit der WVStM e. V.
  • Segelrevier: Steinhuder Meer

Austragungsort:
Gelände des LKV Niedersachsen e. V., DKV-Weg 17–19, 31536 Neustadt/Mardorf

  • Wettfahrttage: Montag, 27. Juli – Samstag, 1. August 2026 (Reserve)
  • Anzahl der Wettfahrten: bis zu zwölf; Meisterschaft gültig ab der 4. Wettfahrt
  • Eröffnungsfeier: Sonntag, 26. Juli 2026, 18:30 Uhr
  • Steuermannsbesprechung: Montag, 27. Juli 2026, 10:00 Uhr
  • Start 1. Wettfahrt: Montag, 27. Juli 2026, ab 12:00 Uhr
  • Letzte Startmöglichkeit: Samstag, 1. August 2026, 14:00 Uhr (Reservetag!)
  • Einstufung (Werbung): Kategorie „B“
  • Ranglistenfaktor: 1,4 für alle Klassen
  • Euro-Cup: Die Meisterschaft ist zugleich Euro-Cup-Regatta für die IC-Klasse
  • Wettfahrtleitung: Amon Rebitz

Meldestelle:
Ausschließlich online über manage2sail
Zur Meldung auf manage2sail
E-Mail: meldestelle@wvstm.de
WVStM e. V., Fischerweg 67, 31515 Wunstorf

Vermessung:
Es finden Kontrollvermessungen und Ausrüstungskontrollen statt, jedoch keine Erstvermessungen. Gültige Vermessungspapiere sind bereitzuhalten.

Meldegeld:
105,00 € pro Boot bis Meldeschluss, danach 125,00 € pro Boot. Die Meldung verpflichtet zur Zahlung und wird erst mit Eingang des Meldegeldes gültig.

Meldegeldkonto:
WVStM – Volksbank Nienburg
IBAN: DE256900091010565400 · BIC: GENDEF1NIN
Bitte vollständige Angabe von Name, Bootsklasse, Segelnummer und Kennzahl „22“.

Meldeschluss: Sonntag, 5. Juli 2026

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Boote der Klassen IC, Taifun und Taifun-Jugend. Teilnehmer müssen Mitglied im DKV sein. Ausländische Teilnehmer müssen Mitglied eines nationalen ICF-Mitgliedsverbandes sein.

Ruderführung:
Der verantwortliche Schiffsführer muss einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart gültigen Befähigungsnachweis besitzen (amtlicher Führerschein, DSV-Führerschein, Sportsegelschein oder Jüngstensegelschein).

Wettfahrtregeln:
World Sailing (neueste Ausgabe), Wettkampfbestimmungen Kanusegeln des DKV, Ausschreibung, Programm und Segelanweisungen. Änderungen vorbehalten.

Wertungssystem:
Low-Point-System. Ab fünf gültigen Wettfahrten ein Streicher, ab acht gültigen Wettfahrten zwei Streicher.

Preise:
DKV-Meisternadeln in Gold, Silber und Bronze. Preise für das erste Drittel der Platzierten. Wanderpreise und Erinnerungsgaben. Preise und Pokale werden nicht nachgeschickt.

Versicherung:
Jedes teilnehmende Boot muss haftpflichtversichert sein (mind. 3.000.000 € Deckungssumme je Schadensfall).

Unterkunft und Verpflegung:
Gemeinschaftsverpflegung nach Anmeldung und Vorauszahlung (Frühstück und warmes Abendessen). Beginn: 26. Juli 2026 (Abendessen) · Ende: 1. August 2026 (Frühstück).
Als Unterkunft stehen Flächen für Camper, Wohnwagen und Zelte zur Verfügung.

  • Erwachsene: 120,00 €
  • Jugendliche (13–17 Jahre): 90,00 €
  • Kinder (6–12 Jahre): 60,00 €

Es kann optional eine Unterkunft im Walter-Künne-Heim gegen Aufpreis gebucht werden:
Grundpreis Zimmer mit Du/WC: 20,00 € pro Nacht
Zuschlag pro belegtes Bett: 5,00 € pro Nacht

Veranstaltungen:
26. Juli 2026 – 18:30 Uhr Eröffnungsfeier
28. Juli 2026 – 19:00 Uhr Jugendversammlung
28. Juli 2026 – 20:00 Uhr Mitgliederversammlung
31. Juli 2026 – 18:00 Uhr Siegerehrung und Meisterfeier

HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL

Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen.

  • 1.1 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungen für Regatten und das Verbandsrecht des DSV (alles unter www.dsv.org), die Klassenregeln sowie die Regeln der Ausschreibung und Segelanweisungen, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
  • 1.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 1.3 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf Veranstaltungswebsite zur Verfügung.

Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.

DATENSCHUTZHINWEISE

Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf [URL einfügen] zur Verfügung.

VERSICHERUNG

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

LIEGEPLÄTZE

An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.

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